Archivierung von Kassendaten
In einem großen Handelsunternehmen können in einem Jahr schnell Kassenbons im Umfang eines einstelligen Milliardenbereichs anfallen. Diese riesigen Mengen an Informationen müssen gesetzeskonform über die Dauer der gesetzlichen Speicherfrist von 10 (+1) Jahren vorgehalten werden.
Sie sind als Einzelhändler dazu verpflichtet, Ihre Bon- und dazu sämtliche Transaktionsdaten, also sämtliche Kassendaten, nach den Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), GoBD und DSFinV-K inkl. Nachweis einer Verfahrensdokumentation zu archivieren. Ferner ist ab 2020 der Einsatz einer sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vorgeschrieben.
Sind Sie auf eine solche Prüfung durch die Steuerbehörden vorbereitet? Haben Sie sich bereits mit dem digitalen Prüfpfad auseinandergesetzt und können alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen?